Was tun bei Identitäts-Diebstahl?

Was die meisten bisher nur aus spannenden Aktionfilmen kennen, nimmt mehr und mehr Gestalt an. Sie haben Ihre Identität verloren, was Sie tun sollten lesen Sie hier.

Identitaets-Diebstahl

Sie erreichen seltsame E-Mails, Freunde erkundigen sich nach Ihrem Gesundheitszustand oder Fragen ob Sie Geld benötigen. Das scheint im ersten Momment alles sehr verwirrend. Doch es ist alles andere als das.

Denn auf gezielte Nachfragen bei den Freunden und Bekannten wird klar, dass hier jemand versucht hat mit Ihrer Identität etwas Geld zu ergaunern. Auch der Versuch an sich ist nicht ganz neu, der früher als Enkeltrick bekannt gewordene Betrugsversuch, zieht heute in abgewandelter Form im Internet seine Kreise.

Vom Enkeltrick zum Identitäts-Diebstahl

Der Enkeltrick ist eine sehr einfache Masche, die mit der Angst von älteren Leute spielt. Denn ältere Leute werden angerufen und damit konfrontiert, das sich ihr Enkelkind in einer Notlage befindet. Natürlich benötigt es um der misslichen Lage zu entgehen Geld. Die Summe soll dann der angerufene auf ausländische Konten oder ähnliches überweisen. Der Identitäts-Diebstahl geht sogar noch einen Schritt weiter.

Beispiel:
Sie erhalten eine E-Mail von Ihrem besten Freund, obwohl dieser gerade neben Ihnen steht. Der Inhalt dieser Mail klingt abenteuerlich aber wirkt durchaus vertrauenswürdig. Außerdem stammt Sie ja direkt von der E-Mail Adresse ihres Bekannten. Im günstigsten Fall können Sie Ihn gleich auf den Inhalt der Mail ansprechen. Er fällt aus allen Wolken. Sofort kommt der Verdacht auf, dass er Opfer eines Identitäts-Diebstahl geworden ist.

Leider sind die Variationen nahezu grenzenlos und daher nicht so leicht zu durchschauen wie das oben stehende Beispiel. Deshalb finden Sie im folgenden Abschnitt die in der Praxis gängigsten Formen.


Formen des Identitäts-Diebstahls

Die Gründe für den Diebstahl der Identität kann verschiedene Beweggründe haben. Auch wenn es Cyberkriminelle häufig auf Ihr Geld abgesehen haben, können auch andere Ziele verfolgt werden. Dazu gehört immer häufiger Rache, Neid oder nicht erwiderte Liebe. Daher sind auch die einzelnen Formen zu unterscheiden.

Onlineshopping unter falschen Namen:

Bei dieser Form, bestellt der Angreifer bei Auktionshäusern oder Online-Shops unter dem Name und Adresse des Opfers. Die Waren werden dann entweder an das Opfer, im schlimmsten Fall an eine unbekannte Adresse geliefert. Sodass die Waren nicht mehr zurück gegeben werden können.

Missbrauch von Namen:

Im wieder kommte es zum sogenannten Names-Missbrauch dabei werden Blog- und Forenbeiträge so gezielt negativ geschrieben, dass man im entsprechenden Forum gesperrt wird. Oder aber der Name soll durch die Äußerungen (z.B. Fremdenhass oder Beleidigungen) in Verruf geraten.

Fake-Profile basierend auf existierende Personen:

Gerade in sozialen Netzwerken stößt man immer öfter auf wiederkehrende Namen. Steckt jedoch hinter jeden Profil eine wahre Identität oder wurden hier bereits Fake-Profile erstellt um zu versuchen mit Ihren Freunden in Kontakt zu treten. Besteht so eine Namensgleichheit, kann es auch bei den Betreiber von Facebook, Twitter oder Google+ zu Verwechslungen kommen. Dadurch könnten auch anderen Formen des Identitäts-Diebstahls ermöglicht werden.

Diskreditierung einer Person:

Der Täter versucht unter Vortäuschung falscher Tatsachen im Internet die gesamte Person bloß zu stellen. Dazu gehört es Aktionen in Gang zu setzen indem der Täter unter falschen Namen Strafanzeigen erstattet oder strafrechtlich relevante Dinge behauptet. Häufig passiert das im Fall einer unerwiederten Liebe zum Beispiel unterstellt eine Schülerin Ihrem Lehrer eine sexuelle Belästigung. Oder aber der Täter meldet einen geplanten Amoklauf des Opfers und verfolgt so das Ziel das die Person festgenommen und der Computer beschlagnahmt wird.


Das sollten Sie als Opfer tun

Wenn Sie Opfer von Identitäts-Diebstahl geworden sind, sollten Sie schnellstmöglich handeln um den entstandenen Schaden einzudämmen.

1. Schritt
Als erstes sollten Sie prüfen ob ein Straftat vorliegt. Wenn ja, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft.

2. Schritt
Schon bei den ersten Anzeichen, sollten Sie die örtliche Polizeidienststelle informieren, dass Sie ins Visier eines Cyber-Kriminellen geraten sind. Sollte der Täter in Ihrem Namen Straftaten ankündigen oder begehen, haben Sie die Information bereits bei der Polizei hinterlegt.

3. Schritt
Ist Ihr Name bereits in Blogs oder Foren bereits in Verruf geraten, wenden Sie sich an den Betreiber der jeweiligen Plattformen. Denn nur der Betreiber kann ohne gerichtlichen Beschluss eine Beweissicherung und zeitnahe Löschung durchführen. In einem Verfahren könnte Sie, dann die bei der Anmeldung verwendeten Daten (Mailadressen, IP-Adresse, Ausdrucke) als Beweis Ihrer Unschuld vorlegen.

4. Schritt
Überprüfen Sie welche persönlichen Daten von Ihnen im Umlauf sind. Dazu gehört natürlich auch sämtliche Passwörter zu verändern. Am besten sorgen Sie vor, in dem Sie die Tipps auf meinem Artikel: So schützen Sie ihre Privatsphäre befolgen.

5. Schritt
Wenn Sie selbst eine Webseite oder einen Blog betreiben: Sollten Sie Ihre Leser über den Sachverhalt eines Identitäts-Diebstahl aufklären.

6. Schritt
Desweiteren müssen Sie Freunde, Bekannte und gegebenenfalls auch den Arbeitgeber über die Möglichkeit informieren, dass persönliche Daten von Dritten missbraucht werden oder wurden. Dadurch vermeiden Sie im Vorfeld mögliche Missverständnisse.

7. Schritt
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, dass diese keine Warensendungen mehr in Ihrem Namen annehmen sollen. Das verhindert eine schwierige Rückabwicklung von Bestellungen, die auf Ihren Namen getätigt wurden.

8. Schritt
Der letzte Schritt sollte die Überlegung sein wer hinter diesen Vorfälle stecken kann. Meistens handelt es sich dabei un Personen aus dem direkten Umfeld. Sollte es sich um unbekannte Täter handeln die finanzielle Schäden verursachen, zögern Sie nicht und schalten Sie einen Rechtsanwalt ein.


Bundesbeauftragter für Datenschutz

Neben den oben genannten Schritten sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Meldung zum Bundesbeauftragten für Datenschutz abzugeben. Dazu müssen Sie allerdings beachten wer Ihre persönlichen Daten verarbeitet hat.

öffentliche Stellen:
Wurden Ihre Daten von einer öffentlichen Stelle wie zum Beispiel Städten, Gemeinden und Kreisen, Landesbehörden oder Bundeswehr gespeichert, sind dafür die Datenschutzbeauftragte des Bundes oder die Datenschutzbeauftragten der Länder für Ihre Anliegen zuständig.

private Stellen:
Werden Ihre persönlichen Daten von Firmen, Versandhäusern, Internet-Provider erhoben sind dafür die sogenannten Aufsichtsbehörden der Länder zuständig.

Hinweis!!! Werden Ihre Daten durch einen Hackerangriff von privaten Stellen erbeutet, sollte man durch einen Rechtsanwalt eine Schadensersatzforderung prüfen lassen.

Zusammenfassung

Abschließend möchte ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie Anzeichen für einen Identitäts-Diebstahl nicht auf die leichte Schulter nehmen. Handeln Sie sofort und ohne zu zögern, denn eine schnelle Reaktion verhindert größen Schäden. Sind Sie bereits Opfer eines Identitäts-Diebstahls geworden, können Ihnen die oben stehenden Tipps dabei helfen die Missverständnisse aufzuklären.


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