Welche Versionen des BKA-Trojaner gibt es?

Der BKA-Trojaner gehört zur übelsten Sorte der Trojaner, ständig gibt es neue Versionen und verheerendere Auswirkungen. Welcher Trojaner ihr System infiltriert lesen Sie hier.

Sie surfen gerade im Internet und plötzlich wie aus dem nichts, taucht ein Popup-Fenster auf. Die Meldung ist eindeutig: » Ein Vorgang illegaler Aktivitäten wurde erkannt «

Nach dem ersten Schock kommt das bedrückende Gefühl und die Frage: „Habe ich etwas falsch gemacht?“ Genau diese Unsicherheit versuchen die Angreifer gezielt auszunutzen. Auch die Aufmachung wirkt sehr professionell und zudem sind die Angaben wie IP-Adresse und Anbieter (ISP) korrekt.

Achtung!!! Hierbei handelt sich um den BKA-Trojaner oder auch Bundeskriminalamt-Trojaner genannt, dieser gelangt immer wieder durch neue Versionen und Verhaltensweisen in die Schlagzeilen. Welche Versionen es gibt und welche Auswirkungen das auf ihren PC hat, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Ziel der BKA-Trojaner

Ist ihr System erst mal mit einem Trojaner infiltriert verfolgen alle Angreifer aus der Gruppe: „Trojaner“ das gleiche Ziel. Sie versuchen mittels verseuchten Mailanhang in das System zu gelangen. Von dort aus stehlen Sie ihre persönlichen Daten, kontrollieren das Online-Banking oder erpressen Anwender, indem persönliche Daten gesperrt werden. Gegen eine Zahlung sollen die Daten dann wieder frei und zugänglich gemacht werden.

Hinweis! Zahlen Sie auf keinen Fall das angedrohte Strafgeld, auch wenn die Mails oder angezeigten Seiten noch so echt aussehen. Denn ihre Daten bleiben auch nach der Zahlung gesperrt, die Cyber-Kriminellen wollen nur das Geld.

BKA-Trojaner – erste Generation

Der BKA-Trojaner der ersten Generation ist erstmals im Jahr 2011 in Erscheinung getreten und treibt seither sein Unwesen. Die Masche hierbei ist es, den PC-Nutzer soweit zu verunsichern und in Angst zu versetzen, dass Ihm eine strafrechtliche Verfolgung droht wenn er nicht sofort zahlt. Da meist mit höheren Summen (zum Beispiel: 10.000 Euro) gedroht wird, scheint das festgesetzte Strafgeld in Höhe von 100,00 Euro gerade zu verlockend.

Auswirkungen auf den PC:

BKA-Trojaner in erster Generation
Zum Vergrößern anklicken.
  • PC-System samt Windows friert ein
  • bei Neustart wird Trojaner erneut aktiv
  • Internetzugang gesperrt
  • Netzwerk und Browser werden blockiert

Auf wenn die Infektions des PC-Systems keine schöne Sache ist, lässt sich die erste Generation sehr gut vom Rechner verbannen. Denn es werden noch keine Dateien oder sogar die gesamten Dateiinhalte verändert. Welche Rettungsmaßnahmen zu ergreifen sind, können Sie hier nachlesen.


BKA-Trojaner – zweite Generation

Scheinbar wurde noch nicht genug mit der ersten Generation des BKA-Trojaners verdient. So das kurz darauf eine weitere Version auftauchte, die sich als durchaus hartnäckiger erwies. Auch der Ideenreichtum der kriminellen Entwickler wurde scheinbar beflügelt. Denn immer häufiger tauchten auch abgelaufenen Windows-Lizenzen oder GEMA-Gebühren auf, die bezahlt werden sollten. Ab der zweiten Generation war auch ein Neustart oder das Ausführen des abgesicherten Modus nicht ohne weiteres möglich.

Auswirkungen auf den PC:

BKA-Trojaner in zweiter Generation
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  • PC-System samt Windows friert ein
  • Start im abgesicherten Modus eingeschränkt
  • Internetzugang gesperrt
  • Netzwerk und Browser werden blockiert
  • Systemtools werden gelöscht
    (regedit und Task-Manager)
  • Registry wird verändert
  • Neustart ausgeschlossen, meist nur über Boot-CD oder USB-Stick
  • Dateien im Ordner: „Eigene Dokumente“ werden gelocked (vorgetäuschte Verschlüsselung)

Die Beschädigungen an der Registry und das Löschen der Systemstools führt dazu, dass sich das System nur noch über eine Boot-CD oder eine Recovery-DVD hochfahren lässt. Falls Sie keine Sicherungskopie besitzen, müssen Sie ihre persönlichen Dateien auf ein virenfreies Gerät kopieren. Wie Sie die vorgetäuschte Verschlüsselung entfernen, können Sie hier nachlesen.


BKA-Trojaner – dritte Generation

Eine erneutes Update erhielt der BKA-Trojaner im Juni 2012. Der Trojaner der dritten Generation wurde oftmals über Rechnungen per E-Mail verschickt in deren Anhang (ZIP-Format) sich der getarnte Trojaner versteckte. Auch bei dieser Generation wurde seitens der Entwickler mit krimineller Energie nachgeholfen, um den Eindringling noch schwieriger ausfindig zu machen.

Auswirkungen auf den PC:

BKA-Trojaner in dritter Generation
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  • PC-System samt Windows friert ein
  • Internetzugang gesperrt
  • Netzwerk und Browser werden blockiert
  • Systemtools werden gelöscht (regedit und Task-Manager)
  • Registry wird verändert
  • Neustart ausgeschlossen, meist nur über Boot-CD oder USB-Stick
  • Zufällige Dateien auf der Festplatte werden verschlüsselt

Die dritte Generation verschlüsselt nicht nur den Dateinamen sondern zerstört auch den Dateiinhalt durch das Füllen mit unsinnigen Codes. Sollten Sie Opfer dieser Variante sein, kann es unter Umständen vorkommen das ihre Daten komplett verloren sind. Wie Sie persönliche Daten wieder entschlüsseln, erfahren Sie hier.


BKA-Trojaner – vierte Generation

Die aktuelle Form des BKA-Trojaners ist seit etwa März 2013 im Umlauf. Hier setzt der Trojaner noch mal eins obendrauf, wer sich diese vierte Generation einfängt macht sich ohne eigenes Zutun strafbar. Der Grund dafür ist, dass der aktuelle BKA-Trojaner zusätzlich zur Datenverschlüsselung auch noch pornographische Bilder von Kinder auf ihren Rechner herunterlädt. Wahrscheinlich soll diese Methode noch überzeugender auf die betroffenen PC-Nutzer wirken.

Auswirkungen auf den PC:

BKA-Trojaner - Vierte Generation
Zum Vergrößern anklicken.
  • PC-System samt Windows friert ein
  • Internetzugang gesperrt
  • Netzwerk und Browser werden blockiert
  • Systemtools werden gelöscht
    (regedit und Task-Manager)
  • Registry wird verändert
  • Neustart ausgeschlossen, meist nur
    über Boot-CD oder USB-Stick
  • Zufällige Dateien auf der
    Festplatte werden verschlüsselt
  • Bilder mit Kinderpornographie
    werden heruntergeladen

Die ständig steigenden Auswirkungen auf ihr PC-System und das Sie in der aktuellen Form sogar persönlich vom Trojaner betroffen sind, macht den BKA-Trojaner immer gefährlicher. Dazu muss wie bereits oben erwähnt werden, das nach § 184b StGB, der Straftatbestand bereits bei Besitz von Kinderpornographie erfüllt ist. Auch wenn Sie ein Antivirenprogramm installiert haben, bietet das keinen 100 prozentigen Schutz vor Angreifer und Schadsoftware. Wie Sie ihre private Fotos wiederherstellen erkläre ich in der hier in dieser Anleitung.

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